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ESF-Programm des Landes Bremen

Jedes Bundesland hat ein individuelles Operationelles Programm (OP) entwickelt. Das OP enthält Aussagen zu den jeweiligen Förderschwerpunkten (im EU-Kontext auch Prioritäten genannt). Die drei Schwerpunkte (auch Prioritätsachsen genannt) im Bremer OP (Operationelles Programm für den Europäischen Sozialfonds im Land Bremen in der Förderperiode 2014 - 2020) (pdf, 541.6 KB) sind:

  • Prioritätsachse A verfolgt das Ziel der Förderung nachhaltiger und hochwertiger sowie existenzsichernder Beschäftigung und der Unterstützung der Mobilität der Arbeitskräfte.
  • Prioritätsachse B verfolgt das Ziel der Förderung der sozialen Inklusion und Bekämpfung von Armut und jeglicher Diskriminierung, durch die Verbesserung sowohl der beruflichen Integration als auch der gesellschaftlichen Teilhabe arbeitsmarktferner und armutsgefährdeter Personengruppen.
  • Prioritätsachse C verfolgt das Ziel der Investitionen in Bildung, Ausbildung und Berufsbildung für Kompetenzen und lebenslanges Lernen. Zum einen steht hier der Übergang an der Schwelle Schule – Ausbildung/Beruf und zum anderen die Qualifikation von Beschäftigen, insbesondere An- und Ungelernten, im Blick.

Das Bremer Operationelle Programm des Landes Bremen wurde am 13. November 2014 von der Europäischen Kommission genehmigt. Es legt für die Umsetzung der ESF-Strategie im Bundesland Bremen die Zielvorgaben, Rahmenbedingungen und Eckpunkte fest.

Für die Umsetzung des Europäischen Sozialfonds im Land Bremen ist in der Förderperiode 2014-2020 eine nationale 50prozentige Kofinanzierung erforderlich. Die gegenüber der Europäischen Kommission nachzuweisende Kofinanzierung kann sich zusammensetzen aus aktiven und passiven Leistungen der Jobcenter (Arbeitslosengeld II), Freistellungskosten, privaten Mitteln, Landes- und kommunalen Mitteln.

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