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Charta der Grundrechte der Europäischen Union

Grundrechte. Aus Zeitung ausgeschnittene Buchstaben auf neutral, grauem Hintergrund.

Mit der Charta der Grundrechte hat die Europäische Union erstmals einen rechtlich verbindlichen Katalog von Bürgerfreiheiten, Grundrechten und die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der europäischen Bürger:innen formuliert.

An die neu formulierten Grundrechte sind einerseits die Organe der Europäischen Union gebunden, andererseits auch die Mitgliedstaaten, wenn sie EU-Recht ausführen. Die Charta verleiht den Grundrechten größere Sichtbarkeit und Klarheit. Sie stärkt die Europäische Union als Grundrechts- und Wertegemeinschaft.

In diesem Leitfaden (pdf, 163.3 KB)werden die Rechte der Teilnehmenden, die Pflichten der ESF-Programmbehörden und der Träger dargestellt sowie unterschiedliche Beschwerdewege aufgezeigt.