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Allgemeinen Nebenbestimmungen für Strukturförderung im Rahmen des EFRE/ESF (ANBest-EU)

Mit der Veröffentlichung der am 01.08.2022 in Kraft getretenen Allgemeinen Nebenbestimmungen für Strukturförderung im Rahmen des EFRE/ESF (ANBest-EU) auf unserer Website ersetzen diese die Allgemeinen Nebenbestimmungen für Zuwendungen zur Projektförderung (ANBest-P). Sie erhalten diese im Rahmen einer Neubescheidung als Anlage und untrennbaren Bestandteil des Zuwendungsbescheids für Ihr Projekt.

Bereits laufende Projekte sind von der Änderung solang nicht betroffen, bis ein Änderungsbescheid dahingehend ergeht. Eine Veröffentlichung als Anlage zur VV Nr. 5.1 zu § 44 LHO erfolgt im Transparenzportal des Landes Bremen voraussichtlich Ende August.

Die ANBest-EU sind speziell auf die Fördermodalitäten der europäischen Strukturfonds zugeschnitten und tragen beispielsweise der Nutzung von vereinfachten Kostenoptionen sowie den gesonderten Publizitätsanforderungen Rechnung.

Die wichtigsten Änderungen zwischen beiden Grundlagendokumenten stellt Ihnen die Verwaltungsbehörde im Rahmen des nächsten Europa –nach- Tisch vor.

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