Sie sind hier:

Informationen zum "Qualifizierungsbonus für Beschäftigte Bremen"

Was ist der "Qualifizierungsbonus für Beschäftigte"?

Das Land Bremen und die Arbeitnehmerkammer Bremen fördern gemeinsam die Teilnahme an Umschulungen per Qualifizierungsbonus durch Mittel des Europäischen Sozialfonds, aus Landesmitteln und mit Mitteln der Arbeitnehmerkammer Bremen. Mit der Förderung sollen mehr Personen als bisher motiviert werden, eine abschlussbezogene Fortbildung zu beginnen und erfolgreich abzuschließen. Durch die Qualifizierung werden Menschen dabei finanziell unterstützt, ihre Chancen auf dem Arbeitsmarkt zu verbessern.

Die Auszahlung des Qualifizierungsbonus erfolgt durch die Landesagentur für berufliche Weiterbildung und Transformation Plus im RKW Bremen.

Die Förderung muss vor Beginn der Qualifizierungsmaßnahme gestellt werden. Die Bedingungen für die Förderung finden Sie in den verlinkten Dokumenten.

Die Antragstellung muss spätestens am 30.11.2025 erfolgt sein und der Qualifizierungsbonus wird maximal bis einschließlich Dezember 2025 gezahlt.

Ansprechpartner:innen

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration

Referat 40 - Arbeitsförderung
Hutfilterstraße 1-5
28195 Bremen

Ansprechpartnerin:

Frau Pecat
Telefon: +49 421 361-5311
E-Mail: qualibonushb@arbeit.bremen.de

Weitere Informationen/Vordrucke finden Sie unter den folgenden Links:

Downloads


1. Projektbezogene Antragsunterlagen

3. Teilnehmenden-Berichtssystem


Möchten Sie auf archivierte Dokumente zugreifen, wenden Sie sich bitte an uns.