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Gewährung einer Billigkeitsleistung zur Bewältigung der Energiekrise

Mit Beschluss des Senats vom 17.01.2023 zum Nachtragshaushaltsgesetz wurde den arbeitsmarktpolitischen Träger, die durch die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration (SASJI) aus Mitteln des Landes und des ESF gefördert werden, die Gewährung einer Billigkeitsleistung nach § 53 LHO zur Bewältigung der Energiekrise in Aussicht gestellt.

Ziel des sogenannten „Schutzschirms für zivilgesellschaftliche Organisationen“ ist es, Existenzbedrohungen und massive Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit der Mittelempfangenden im öffentlichen Interesse abzuwenden.

Auf Antrag und nach positiver Prüfung durch SASJI ist eine Übernahme von Energiemehrkosten möglich, die direkt auf den russischen Angriffskrieg zurückzuführen sind und Ihnen im Rahmen Ihrer Projekte zwischen dem 01. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2023 entstanden sind/ entstehen werden. Diese Übernahme der Energiemehrkosten kann bei der ESF-Verwaltungsbehörde bis spätestens 30. November 2023 beantragt werden. Nutzen Sie hierfür das Formular (docx, 309.8 KB) und richten Sie Ihren postalischen Antrag anschließend an:

Die Senatorin für Arbeit, Soziales, Jugend und Integration
Referat 43 – ESF-Verwaltungsbehörde
z. H. Ingrun Belzer
Hutfilterstraße 1-5
28195 Bremen

Neben dem Antragsformular sind folgende Nachweise ebenfalls einzureichen:

  1. Nachweis über den aktuellen Arbeitspreis pro kWh, z.B. in Form einer Bescheinigung Ihres Energieversorgers oder einer monatlichen Abschlagszahlung im jeweiligen Monat
  2. Nachweis über den historischen Verbrauch, z.B. die Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagzahlung im Sep. 2022 zugrunde gelegt wurde

Alternativ ist eine elektronische Antragsstellung möglich, sofern der Antrag mit einer qualifizierten, elektronischen Signatur im Sinne der VO (EU) 910/2014 unterzeichnet wurde. Die Einreichung erfolgt dann bitte verschlüsselt per Mail an ausschreibungen-esf@wae.bremen.de.

Alle übrigen Informationen entnehmen Sie bitte der ebenfalls anhängigen Förderrichtlinie. Für eventuelle Rückfragen planen wir eine Informationsveranstaltung für Antragsberechtigte am Dienstag, dem 26.09.2023 zwischen 09:00 Uhr und 10:30 Uhr. Die Veranstaltung findet digital statt, die Einwahldaten finden Sie unten dargestellt. Eventuell notwendige Fristverlängerungen sowie spezifische Nachfragen außerhalb der Veranstaltung bitten wir Sie an das Funktionspostfach (feedback-esf@wae.bremen.de) zu richten.

Downloads

Förderrichtliniebei Energiemehrkosten (pdf, 806.9 KB)
Antrag auf eine Billigkeitsleistung gemäß § 53 BremLHO zur Bewältigung der Energiekrise (docx, 309.8 KB)

Praesentation zur Informationsveranstaltung GML vom 26.09.23 als Powerpoint Präsentation (pptx, 571.8 KB)
Praesentation zur Informationsveranstaltung GML vom 26.09.23 als PDF (pdf, 647 KB)

Anmeldedaten für die Infoveranstaltung am 26.09.2023 zwischen 09:00 Uhr und 10:30 Uhr:

Informationsveranstaltung - Gewährung einer Billigkeitsleistung nach § 53 LHO zur Übernahme von Energiemehrkosten im Jahr 2023

26.09.2023, 09:00–10:30 Uhr (Europe/Amsterdam)
Nehmen Sie an meinem Meeting per Computer, Tablet oder Smartphone teil.
https://meet.goto.com/842559869
Sie können sich auch über ein Telefon einwählen.
Zugangscode:
842-559-869
Germany:
+49 721 9881 4161

Nehmen Sie über einen Videokonferenzraum oder ein Videokonferenzsystem teil.
Meeting-ID:
842-559-869
Einwählen oder Eingabe:
67.217.95.2 oder inroomlink.goto.com
Oder Direktwahl:
842559869@67.217.95.2 oder 67.217.95.2##842559869
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